Burg-Blumenthal Sachsen-Anhalt Frei5,3 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 24.09.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
0,0 mm72 Stunden
0,6 mm7 Tage
Stündliche Niederschlagswerte werden noch vorbereitet.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von37,482 mm. ü. NHN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage298–309 cm-3 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage275–310 cmMittelwert 303 cm
Lokales Archiv74 Tage2026-07-14 bis 2026-09-25
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
74 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert275 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert310 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel303 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-09-25kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
275 cm
303 cm
310 cm
74
Messstelle
Zum Pegel Burg
Der Pegel liegt am Gewässer Elbe-Havel-Kanal bei Flusskilometer 332,54. Betreiberangabe: Wsa Spree-Havel, Standort Brandenburg.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.