Pegel Elbe-Havel-Kanal
Roßdorf
Vor 32 Minuten gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:15 Uhr
Aktueller Wasserstand166 cm1,66 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil1 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+1 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne165–166 cmMinimum bis Maximum
Abfluss0,1 m³/s0,0 m³/s in 24 Std.
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Abfluss-Zeitreihe
Entwicklung des Abflusses
Abflussreihe wird geladen …
Abfluss in m³/s. Diese Q-Messreihe stammt separat aus PEGELONLINE; PegelCheck berechnet den Abfluss nicht aus dem Wasserstand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage161–167 cm+3 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage161–170 cmMittelwert 166 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand
32 archivierte TageExtremwerte im PegelCheck-Archiv
Niedrigster Tageswert161 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert170 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel166 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
| Jahr | Minimum | Mittel | Maximum | Tage im Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 161 cm | 166 cm | 170 cm | 32 |
Messstelle
Zum Pegel Roßdorf
Der Pegel liegt am Gewässer Elbe-Havel-Kanal bei Flusskilometer 368,45. Betreiberangabe: Wsa Spree-Havel, Standort Brandenburg.
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Elbe-Havel-Kanal
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.