Hamburg-Neuwiedenthal Hamburg Frei11,3 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 25.09.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
6,1 mm72 Stunden
10,5 mm7 Tage
Stündliche Niederschlagswerte werden noch vorbereitet.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von0,923 mm. ü. NHN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage349–790 cm-219 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage324–798 cmMittelwert 564 cm
Lokales Archiv74 Tage2026-07-14 bis 2026-09-25
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
74 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert316 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert798 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel556 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-09-25kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
316 cm
556 cm
798 cm
74
Messstelle
Zum Pegel Bunthaus
Der Pegel liegt am Gewässer Elbe bei Flusskilometer 609,90. Betreiberangabe: Hamburg Port Authority, Hamburg Port Authority.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.