Hude/Oldenburg Niedersachsen Frei6,4 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 14.08.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
0,0 mm72 Stunden
0,0 mm7 Tage
vor 24hjetzt
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Auftreten: 30.01.2016Bezugszeitraum 2010-11-01 bis 2020-10-31
NTnw · niedriger Referenzwert322 cm
Niedrigster Tideniedrigwasserstand
Auftreten: 23.03.2013Bezugszeitraum 2010-11-01 bis 2020-10-31
Diese Werte stammen aus den amtlich veröffentlichten Pegelkennwerten der Messstelle. Sie werden nicht aus dem kurzen lokalen PegelCheck-Archiv errechnet und sind nicht als standortübergreifende Rangliste vergleichbar.
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von-0,590 mm. ü. NHN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage386–714 cm-192 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage386–714 cmMittelwert 554 cm
Lokales Archiv4 Tage2026-08-11 bis 2026-08-14
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HThw800 cmHöchster Tidehochwasserstand2010-11-01 bis 2020-10-31
MThw706 cmMittlerer Tidehochwasserstand2010-11-01 bis 2020-10-31
MTnw425 cmMittlerer Tideniedrigwasserstand2010-11-01 bis 2020-10-31
NTnw322 cmNiedrigster Tideniedrigwasserstand2010-11-01 bis 2020-10-31
Messstelle
Zum Pegel Buttelerhörne
Der Pegel liegt am Gewässer Hunte bei Flusskilometer 14,25. Betreiberangabe: Bremen.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.