Aktueller Wasserstand532 cm5,32 m
Ohne Einordnung↘ fallend
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend↘ fallend-98 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+23 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne509–684 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Amtliche historische Kennwerte
Pegelrekorde →Bekannte Extremwerte dieses Pegels
HThw · hoher Referenzwert744 cm
Höchster Tidehochwasserstand
Auftreten: 12.02.2020Bezugszeitraum 2015-11-01 bis 2020-10-31NTnw · niedriger Referenzwert496 cm
Niedrigster Tideniedrigwasserstand
Auftreten: 12.02.2020Bezugszeitraum 2015-11-01 bis 2020-10-31Diese Werte stammen aus den amtlich veröffentlichten Pegelkennwerten der Messstelle. Sie werden nicht aus dem kurzen lokalen PegelCheck-Archiv errechnet und sind nicht als standortübergreifende Rangliste vergleichbar.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage503–691 cm-32 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage503–691 cmMittelwert 564 cm
Lokales Archiv4 Tage2026-08-11 bis 2026-08-14
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HThw744 cmHöchster Tidehochwasserstand2015-11-01 bis 2020-10-31
NTnw496 cmNiedrigster Tideniedrigwasserstand2015-11-01 bis 2020-10-31
Messstelle
Zum Pegel Elmshorn Hafen
Der Pegel liegt am Gewässer Krückau bei Flusskilometer 0,03. Betreiberangabe: Standort Hamburg.
Pegelnummer5970022
BundeslandSchleswig-Holstein
Kreis / StadtKreis Pinneberg
EinzugsgebietElbe
Koordinaten53,75218, 9,65389
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Krückau
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.