Aktueller Wasserstand56 cm0,56 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil1 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung0 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne55–57 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Niederschlag im räumlichen Umfeld
Niederschlag deutschlandweit →Regen an der nächstgelegenen DWD-Station
Holzheim Bei Diez Rheinland-Pfalz Frei4,0 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 13.08.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
0,0 mm72 Stunden
0,0 mm7 Tage
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Amtliche Hochwasser-Klassifizierung
Deutschlandweite Lage →Keine Klassifizierung übermittelt
Quelle: Länderübergreifendes Hochwasserportal (LHP) · Stand 14.08.2026, 14:30 Uhr.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage54–59 cm-2 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage54–59 cmMittelwert 56 cm
Lokales Archiv4 Tage2026-08-11 bis 2026-08-14
Messstelle
Zum Pegel Limburg Schleuse Up
Der Pegel liegt am Gewässer Lahn bei Flusskilometer 76,60. Betreiberangabe: Standort Koblenz.
Pegelnummer25800440
BundeslandHessen
Kreis / StadtLandkreis Limburg-Weilburg
EinzugsgebietLahn
Koordinaten50,39151, 8,06519
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Lahn
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.