Cölbe, Kr. Marburg-Biedenkopf Hessen Frei5,7 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 25.09.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
0,0 mm72 Stunden
1,6 mm7 Tage
vor 24hjetzt
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Deutschlandweite Lage →Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von175,170 mm. ü. NN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage149–154 cm0 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage148–172 cmMittelwert 153 cm
Lokales Archiv64 Tage2026-07-24 bis 2026-09-25
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
64 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert143 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert173 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel152 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-24 – 2026-09-25kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
143 cm
152 cm
173 cm
64
Messstelle
Zum Pegel Marburg
Der Pegel liegt am Gewässer Lahn bei Flusskilometer -38,70. Betreiberangabe: Regierungspräsidium Gießen Abteilung Staatliches Umweltamt, Marburg.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.