Pegel Mittellandkanal

Nienbrügge

Vor 46 Minuten gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:00 Uhr
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Aktueller Wasserstand50,33 m+NN
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil0 m+NN in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung0 m+NNgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne50–50 m+NNMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in m+NN. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage50–50 m+NN+0 m+NN vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage50–50 m+NNMittelwert 50 m+NN
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert50 m+NNMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert50 m+NNMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel50 m+NNgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
202650 m+NN50 m+NN50 m+NN32
Historische & charakteristische Werte

Pegelkennwerte

OBW50 moberer Bezugswasserstandgültig seit 2011-01-01
UBW50 munterer Bezugswasserstandgültig seit 2011-01-01
Messstelle

Zum Pegel Nienbrügge

Der Pegel liegt am Gewässer Mittellandkanal bei Flusskilometer 126,70. Betreiberangabe: Minden.

Pegelnummer31010044
BundeslandNiedersachsen
EinzugsgebietLeine
Koordinaten52,37920, 9,22853
DatenstatusMesswert leicht verzögert
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Mittellandkanal

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.