Aktueller Wasserstand204 cm2,04 m
Ohne Einordnung↗ steigend
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend↗ steigend+7 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung-2 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne196–209 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage195–211 cm+3 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage192–218 cmMittelwert 202 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand
32 archivierte TageExtremwerte im PegelCheck-Archiv
Niedrigster Tageswert192 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert218 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel202 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
| Jahr | Minimum | Mittel | Maximum | Tage im Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 192 cm | 202 cm | 218 cm | 32 |
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HSW715 cmhöchster Schifffahrtswasserstandgültig seit 1997-09-03
M_III715 cmMarke IIIgültig seit 0007-08-14
Messstelle
Zum Pegel Lehmen Up
Der Pegel liegt am Gewässer Mosel bei Flusskilometer 20,37. Betreiberangabe: Standort Koblenz.
Pegelnummer26900700
BundeslandRheinland-Pfalz
Kreis / StadtLandkreis Mayen-Koblenz
EinzugsgebietLa Moselle Rivi�Re
Koordinaten50,27847, 7,45770
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Mosel
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.