Neustadt-Glewe-Friedrichsmoor Mecklenburg-Vorpommern Frei11,1 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 22.09.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
3,5 mm72 Stunden
25,6 mm7 Tage
Stündliche Niederschlagswerte werden noch vorbereitet.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von30,907 mm. ü. NHN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage97–106 cm-1 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage96–106 cmMittelwert 100 cm
Lokales Archiv71 Tage2026-07-14 bis 2026-09-22
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
71 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert92 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert106 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel99 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-09-22kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
92 cm
99 cm
106 cm
71
Messstelle
Zum Pegel Klein Laasch Wehr Op
Der Pegel liegt am Gewässer Müritz-Elde-Wasserstrasse bei Flusskilometer 42,72. Betreiberangabe: Standort Lauenburg.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.