Pegel Müritz-Elde-Wasserstrasse

Lübz Op

Aktuell gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:45 Uhr
↔ Vergleichen
Aktueller Wasserstand97 cm0,97 m
Ohne Einordnung↗ steigend
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend↗ steigend+8 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+2 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne87–97 cmMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von50,521 mm. ü. NHN.
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage84–99 cm+6 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage84–109 cmMittelwert 96 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert84 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert109 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel96 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
202684 cm95 cm109 cm32
Messstelle

Zum Pegel Lübz Op

Der Pegel liegt am Gewässer Müritz-Elde-Wasserstrasse bei Flusskilometer 98,98. Betreiberangabe: Standort Lauenburg.

Pegelnummer596140
Kreis / StadtLudwigslust-Parchim
EinzugsgebietElde
Koordinaten53,46279, 12,02849
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Müritz-Elde-Wasserstrasse

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.