Plau Am See Mecklenburg-Vorpommern Frei14,1 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 21.09.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
2,4 mm72 Stunden
14,8 mm7 Tage
Stündliche Niederschlagswerte werden noch vorbereitet.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von50,501 mm. ü. NHN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage82–103 cm+10 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage79–111 cmMittelwert 95 cm
Lokales Archiv71 Tage2026-07-14 bis 2026-09-22
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
71 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert79 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert111 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel95 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-09-22kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
79 cm
95 cm
111 cm
71
Messstelle
Zum Pegel Lübz Op
Der Pegel liegt am Gewässer Müritz-Elde-Wasserstrasse bei Flusskilometer 98,98. Betreiberangabe: Standort Lauenburg.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.