Pegel Neckar

Schwabenheim Schleuse Up

Aktuell gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:45 Uhr
↔ Vergleichen
Aktueller Wasserstand215 cm2,15 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil0 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung-2 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne206–217 cmMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von96,660 mm. ü. NHN.
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage185–219 cm+21 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage185–223 cmMittelwert 209 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert185 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert223 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel209 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
2026185 cm209 cm223 cm32
Historische & charakteristische Werte

Pegelkennwerte

HSW370 cmhöchster Schifffahrtswasserstandgültig seit 2011-12-16
Messstelle

Zum Pegel Schwabenheim Schleuse Up

Der Pegel liegt am Gewässer Neckar bei Flusskilometer 17,60. Betreiberangabe: Wsa Neckar, Standort Heidelberg.

Pegelnummer23800800
Koordinaten
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Neckar

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.