Pegel Neckar
Untertürkheim Schleuse Up
Vor 21 Minuten gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:45 Uhr
Aktueller Wasserstand203 cm2,03 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil-2 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung-4 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne202–209 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage202–212 cm-7 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage202–223 cmMittelwert 211 cm
Lokales Archiv22 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand
22 archivierte TageExtremwerte im PegelCheck-Archiv
Niedrigster Tageswert202 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert223 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel211 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
| Jahr | Minimum | Mittel | Maximum | Tage im Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 202 cm | 211 cm | 223 cm | 22 |
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HSW240 cmhöchster Schifffahrtswasserstandgültig seit 2011-12-16
Messstelle
Zum Pegel Untertürkheim Schleuse Up
Der Pegel liegt am Gewässer Neckar bei Flusskilometer 186,20. Betreiberangabe: Standort Stuttgart.
Pegelnummer23800220
BundeslandBaden-Württemberg
Kreis / StadtStuttgart
EinzugsgebietNeckar
Koordinaten48,77801, 9,24316
DatenstatusMesswert leicht verzögert
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Neckar
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.