Pegel Templiner Gewässer

Kannenburg Up

Vor 38 Minuten gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:15 Uhr
↔ Vergleichen
Aktueller Wasserstand58 cm0,58 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil1 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+1 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne57–59 cmMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von45,695 mm. ü. NHN.
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage55–59 cm+2 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage54–62 cmMittelwert 58 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert54 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert62 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel58 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
202654 cm58 cm62 cm32
Messstelle

Zum Pegel Kannenburg Up

Der Pegel liegt am Gewässer Templiner Gewässer bei Flusskilometer 3,60. Betreiberangabe: Standort Eberswalde.

Pegelnummer581230
BundeslandBrandenburg
Kreis / StadtUckermark
EinzugsgebietHavel
Koordinaten53,07446, 13,39129
DatenstatusMesswert leicht verzögert
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Templiner Gewässer

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.