Pegel Untere Havel-Wasserstrasse

Gülpe Op

Aktuell gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:45 Uhr
↔ Vergleichen
Aktueller Wasserstand182 cm1,82 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil0 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung-2 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne180–184 cmMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von23,985 mm. ü. NHN.
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage177–187 cm0 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage111–193 cmMittelwert 184 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert111 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert193 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel184 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
2026111 cm184 cm193 cm32
Messstelle

Zum Pegel Gülpe Op

Der Pegel liegt am Gewässer Untere Havel-Wasserstrasse bei Flusskilometer 127,64. Betreiberangabe: Standort Brandenburg.

Pegelnummer580747
BundeslandBrandenburg
Kreis / StadtHavelland
EinzugsgebietHavel
Koordinaten52,73853, 12,22163
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Untere Havel-Wasserstrasse

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.