Pegel Untere Havel-Wasserstrasse

Trübengraben Polder

Aktuell gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:45 Uhr
↔ Vergleichen
Aktueller Wasserstand153 cm1,53 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil-1 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+3 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne150–154 cmMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von23,091 mm. ü. NHN.
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage150–176 cm-22 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage150–191 cmMittelwert 179 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert150 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert191 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel179 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
2026150 cm179 cm191 cm32
Messstelle

Zum Pegel Trübengraben Polder

Der Pegel liegt am Gewässer Untere Havel-Wasserstrasse bei Flusskilometer 141,00. Betreiberangabe: Standort Brandenburg.

Pegelnummer580795
BundeslandSachsen-Anhalt
Kreis / StadtStendal
EinzugsgebietHavel
Koordinaten52,81757, 12,09766
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Untere Havel-Wasserstrasse

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.