Diese Werte stammen aus den amtlich veröffentlichten Pegelkennwerten der Messstelle. Sie werden nicht aus dem kurzen lokalen PegelCheck-Archiv errechnet und sind nicht als standortübergreifende Rangliste vergleichbar.
Deutschlandweite Lage →Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von144,040 mm. ü. NN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage50–58 cm+4 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage48–76 cmMittelwert 59 cm
Lokales Archiv71 Tage2026-07-14 bis 2026-09-22
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
71 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert38 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert76 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel52 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-09-22kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
38 cm
52 cm
76 cm
71
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HHW493 cmHöchster Hochwasserstand
MHW366 cmMittel der Hochwasserstände1996-11-01 bis 2006-10-31
MNW57 cmMittel der Niedrigwasserstände1996-11-01 bis 2006-10-31
MW127 cmMittel der Tageswasserstände1996-11-01 bis 2006-10-31
NNW44 cmNiedrigster Niedrigwasserstand
Messstelle
Zum Pegel Allendorf
Der Pegel liegt am Gewässer Werra bei Flusskilometer 40,79. Betreiberangabe: Hann-Münden.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.