Aktueller Wasserstand470 cm4,70 m
Normalbereich→ stabil
EinordnungNormalbereich
MNW 444 cmMHW 507 cm
Trend→ stabil0 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung0 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne470–471 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage464–473 cm-1 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage464–479 cmMittelwert 471 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand
32 archivierte TageExtremwerte im PegelCheck-Archiv
Niedrigster Tageswert464 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert479 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel471 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
| Jahr | Minimum | Mittel | Maximum | Tage im Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 464 cm | 471 cm | 479 cm | 32 |
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
MHW507 cmMittel der Hochwasserstände2005-11-01 bis 2015-10-31
MNW444 cmMittel der Niedrigwasserstände2005-11-01 bis 2015-10-31
MW468 cmMittel der Tageswasserstände2005-11-01 bis 2015-10-31
Messstelle
Zum Pegel Lexfähre Oberwasser
Der Pegel liegt am Gewässer Eider bei Flusskilometer 26,09. Betreiberangabe: Standort Tönning.
Pegelnummer9520020
BundeslandSchleswig-Holstein
Kreis / StadtKreis Dithmarschen
EinzugsgebietEider
Koordinaten54,22247, 9,43614
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Eider
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.