Aktueller Wasserstand437 cm4,37 m
Normalbereich↘ fallend
EinordnungNormalbereich
MNW 402 cmMHW 558 cm
Trend↘ fallend-9 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung-20 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne418–473 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage418–490 cm-33 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage418–499 cmMittelwert 456 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand
32 archivierte TageExtremwerte im PegelCheck-Archiv
Niedrigster Tageswert418 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert499 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel456 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
| Jahr | Minimum | Mittel | Maximum | Tage im Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 418 cm | 455 cm | 499 cm | 32 |
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
MHW558 cmMittel der Hochwasserstände2005-11-01 bis 2015-10-31
MNW402 cmMittel der Niedrigwasserstände2005-11-01 bis 2015-10-31
MW459 cmMittel der Tageswasserstände2005-11-01 bis 2015-10-31
Messstelle
Zum Pegel Lexfähre Unterwasser
Der Pegel liegt am Gewässer Eider bei Flusskilometer 26,09. Betreiberangabe: Standort Tönning.
Pegelnummer9520030
BundeslandSchleswig-Holstein
Kreis / StadtKreis Dithmarschen
EinzugsgebietEider
Koordinaten54,22322, 9,43568
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Eider
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.