Aktueller Wasserstand514 cm5,14 m
Normalbereich→ stabil
EinordnungNormalbereich
MNW 497 cmMHW 633 cm
Trend→ stabil1 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+1 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne512–514 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Amtliche historische Kennwerte
Pegelrekorde →Bekannte Extremwerte dieses Pegels
HHW · hoher Referenzwert770 cm
Höchster Hochwasserstand
Auftreten: 11.02.1941NNW · niedriger Referenzwert446 cm
Niedrigster Niedrigwasserstand
Auftreten: 21.07.1965Diese Werte stammen aus den amtlich veröffentlichten Pegelkennwerten der Messstelle. Sie werden nicht aus dem kurzen lokalen PegelCheck-Archiv errechnet und sind nicht als standortübergreifende Rangliste vergleichbar.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage507–514 cm+4 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage507–514 cmMittelwert 511 cm
Lokales Archiv4 Tage2026-08-11 bis 2026-08-14
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HHW770 cmHöchster Hochwasserstand
MHW633 cmMittel der Hochwasserstände2000-11-01 bis 2010-10-31
MNW497 cmMittel der Niedrigwasserstände2000-11-01 bis 2010-10-31
MW528 cmMittel der Tageswasserstände2000-11-01 bis 2010-10-31
NNW446 cmNiedrigster Niedrigwasserstand
Messstelle
Zum Pegel Bardowick Up
Der Pegel liegt am Gewässer Ilmenau bei Flusskilometer 5,69. Betreiberangabe: Standort Lauenburg.
Pegelnummer5940030
BundeslandNiedersachsen
Kreis / StadtLüneburg
EinzugsgebietIlmenau
Koordinaten53,29166, 10,40107
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Ilmenau
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.