Aktueller Wasserstand305 cm3,05 m
Normalbereich→ stabil
EinordnungNormalbereich
MNW 242 cmMHW 390 cm
Trend→ stabil1 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+3 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne302–308 cmMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Amtliche historische Kennwerte
Pegelrekorde →Bekannte Extremwerte dieses Pegels
HHW · hoher Referenzwert550 cm
Höchster Hochwasserstand
Auftreten: 08.04.1895NNW · niedriger Referenzwert203 cm
Niedrigster Niedrigwasserstand
Auftreten: 15.02.1979Diese Werte stammen aus den amtlich veröffentlichten Pegelkennwerten der Messstelle. Sie werden nicht aus dem kurzen lokalen PegelCheck-Archiv errechnet und sind nicht als standortübergreifende Rangliste vergleichbar.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage295–308 cm+6 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage295–308 cmMittelwert 301 cm
Lokales Archiv4 Tage2026-08-11 bis 2026-08-14
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
HHW550 cmHöchster Hochwasserstand
MHW390 cmMittel der Hochwasserstände2001-11-01 bis 2010-10-31
MNW242 cmMittel der Niedrigwasserstände2001-11-01 bis 2010-10-31
MW305 cmMittel der Tageswasserstände2001-11-01 bis 2010-10-31
NNW203 cmNiedrigster Niedrigwasserstand
Messstelle
Zum Pegel Wittorf Up
Der Pegel liegt am Gewässer Ilmenau bei Flusskilometer 12,30. Betreiberangabe: Standort Lauenburg.
Pegelnummer5940050
BundeslandNiedersachsen
Kreis / StadtLüneburg
EinzugsgebietIlmenau
Koordinaten53,34213, 10,38356
DatenstatusMesswert aktuell
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Ilmenau
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.