Aktueller Wasserstand56,04 m+NN
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil0 m+NN in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung+0 m+NNgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne56–56 m+NNMinimum bis Maximum
Prognose–für diesen Pegel nicht vorhanden
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in m+NN. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage56–56 m+NN0 m+NN vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage56–56 m+NNMittelwert 56 m+NN
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand
32 archivierte TageExtremwerte im PegelCheck-Archiv
Niedrigster Tageswert56 m+NNMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert56 m+NNMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel56 m+NNgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
| Jahr | Minimum | Mittel | Maximum | Tage im Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 56 m+NN | 56 m+NN | 56 m+NN | 32 |
Historische & charakteristische Werte
Pegelkennwerte
OBW56 moberer Bezugswasserstandgültig seit 2011-01-01
UBW56 munterer Bezugswasserstandgültig seit 2011-01-01
Messstelle
Zum Pegel Rühen
Der Pegel liegt am Gewässer Mittellandkanal bei Flusskilometer 256,10. Betreiberangabe: Uelzen.
Pegelnummer31010093
BundeslandNiedersachsen
Kreis / StadtGifhorn
EinzugsgebietAller
Koordinaten52,47882, 10,90958
DatenstatusMesswert leicht verzögert
Entlang des Gewässers
Weitere Pegel am Mittellandkanal
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.