Pegel Mittellandkanal

Velsdorf

Vor 33 Minuten gemessen · Messwert vom 14.08.2026, 12:15 Uhr
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Aktueller Wasserstand5.604 cm56,04 m
Ohne Einordnung→ stabil
EinordnungOhne Einordnung
Für diesen Pegel liegen keine vergleichbaren MNW-/MHW-Grenzen vor.
Trend→ stabil-2 cm in ca. 8 Std.
24-Stunden-Änderung0 cmgegenüber dem ältesten Wert im 24h-Fenster
24-Stunden-Spanne5.600–5.608 cmMinimum bis Maximum
Prognosefür diesen Pegel nicht vorhanden
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von56,007 mm. ü. NHN.
Messreihe

Entwicklung des Wasserstands

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Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.

Historischer Vergleich

Wie hat sich der Pegel entwickelt?

Letzte 7 Tage5.599–5.614 cm-7 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage5.176–5.616 cmMittelwert 5.608 cm
Lokales Archiv32 Tage2026-07-14 bis 2026-08-14
Lokaler Datenbestand

Extremwerte im PegelCheck-Archiv

32 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert5.176 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert5.616 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel5.608 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-08-14kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr

Historische Jahreswerte

JahrMinimumMittelMaximumTage im Archiv
20265.176 cm5.608 cm5.616 cm32
Messstelle

Zum Pegel Velsdorf

Der Pegel liegt am Gewässer Mittellandkanal bei Flusskilometer 283,10. Betreiberangabe: Standort Magdeburg.

Pegelnummer3101012
BundeslandSachsen-Anhalt
Kreis / StadtBörde
EinzugsgebietElbe
Koordinaten52,40916, 11,27265
DatenstatusMesswert leicht verzögert
Entlang des Gewässers

Weitere Pegel am Mittellandkanal

Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.