Zielitz Sachsen-Anhalt Frei7,8 km vom Pegel entfernt · letzter Niederschlagswert 21.09.2026, 01:00 Uhr
0,0 mm6 Stunden
0,0 mm24 Stunden
0,6 mm72 Stunden
8,8 mm7 Tage
Stündliche Niederschlagswerte werden noch vorbereitet.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. Die Stationsmessung in räumlicher Nähe beschreibt nicht automatisch den Niederschlag im gesamten Einzugsgebiet dieses Pegels und wird von PegelCheck nicht für eine eigene Wasserstandsprognose verwendet.
Aus Pegelnullpunkt + aktuellem Wasserstand ergibt sich rechnerisch eine Wasserspiegelhöhe von56,087 mm. ü. NHN.
Messreihe
Entwicklung des Wasserstands
Messreihe wird geladen …
Wasserstand am Pegel in cm. Sehr aktuelle Werte werden fein aufgelöst, längere Zeiträume automatisch auf Stunden-, Tages- oder Monatsebene verdichtet. „Gesamt“ zeigt den lokal bereits aufgebauten Langzeitbestand.
Die Farbstufen vergleichen nur die Tagesmittel dieses Pegels innerhalb der dargestellten zwölf Monate. Sie sind keine amtlichen Warn- oder Hochwasserstufen.
Historischer Vergleich
Wie hat sich der Pegel entwickelt?
Letzte 7 Tage5.606–5.622 cm-4 cm vom ersten zum letzten Tageswert
Letzte 30 Tage5.597–5.623 cmMittelwert 5.612 cm
Lokales Archiv71 Tage2026-07-14 bis 2026-09-22
Lokaler Datenbestand
Extremwerte im PegelCheck-Archiv
71 archivierte Tage
Niedrigster Tageswert5.597 cmMinimum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Höchster Tageswert5.627 cmMaximum innerhalb des lokal verfügbaren Archivs
Archiv-Mittel5.614 cmgewichteter Mittelwert der vorhandenen Tagesdaten
Zeitraum2026-07-14 – 2026-09-22kein amtlicher Allzeitrekord, sondern PegelCheck-Datenbestand
Jahr für Jahr
Historische Jahreswerte
Jahr
Minimum
Mittel
Maximum
Tage im Archiv
2026
5.597 cm
5.614 cm
5.627 cm
71
Messstelle
Zum Pegel Kanalbrücke
Der Pegel liegt am Gewässer Mittellandkanal bei Flusskilometer 321,33. Betreiberangabe: Wsa Elbe, Standort Magdeburg.
Datenquelle: PEGELONLINE / Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Angezeigt werden veröffentlichte, teils ungeprüfte Messwerte. Für amtliche Warnungen und Gefahrenlagen sind die zuständigen Behörden maßgeblich.